Sprechzeiten

Die Sprechzeiten sind grundsätzlich nach telefonischer Vereinbarung.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden zuvor ab, da er Ihnen ansonsten in Rechnug gestellt wird.

Arbeitsweise

Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch vereinbaren wir gemeinsam und individuell, Ihrem Anliegen angepasst Therapiestunden.

Ich arbeite üblicherweise in regelmäßigen 60-Minuten Sitzungen – im Rhythmus von 1, 2 oder 3 Wochen.

Aufklärung

Da die meisten gesetzlichen Krankenkassen in der Regel weder Therapeuten-, noch Heilpraktikergebühren übernehmen, sind die anfallenden Kosten vom Klienten selbst zu tragen.

Privat Versicherte können ihre Rechnung einreichen und erhalten, je nach Krankenkasse, teilweise oder vollständig die Erstattung der Behandlungskosten.

Somit gilt folgendes:

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, denken Sie bitte daran, dass Sie keinen Erstattungsanspruch für die Behandlungskosten in meiner Praxis haben, d. h., dass die anfallenden Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind.

Sie sind privat versichert und / oder beihilfeberechtigt? Seitens Ihrer privaten Krankenversicherung und / oder Beihilfestelle besteht im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage für die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen. Alle Behandlungen müssen allerdings der so genannten „medizinischen Notwendigkeit“ entsprechen, um als erstattungsfähig zu gelten.

Dies ist in der Praxis nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Es werden bspw. einige von Heilpraktikern ausgeübte Heilverfahren nicht, oder nur unter Schwierigkeiten erstattet. Sie sind aus der Erfahrungsheilkunde entstanden und gelten daher in manchen Fällen als„wissenschaftlich noch nicht offiziell anerkannt“.

Bei ihrer Anwendung im Rahmen einer Heilbehandlung werden sie von den Kostenträgern oftmals als „medizinisch nicht notwendig“ bezeichnet und demzufolge von der Erstattung ausgeschlossen. Als Therapeutin und Heilpraktikerin bin ich anderer Ansicht, da sich viele der natürlichen Heilverfahren seit Jahrhunderten auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben.

Die Ansichten Ihres Kostenträgers über die „medizinische Notwendigkeit“ entspricht deshalb zwangsläufig nicht immer dem für Sie konzipierten Behandlungsplan. Beachten Sie bitte, dass in einer Naturheilpraxis – im gleichen Maße wie in meiner therapeutischen Praxis – nach bestem Wissen die für Sie und den Heilerfolg optimale Behandlungsmethode angewandt wird. Bedenken Sie auch, dass die derzeitigen Erstattungssätze häufig nach einer„Minuten-Medizin“ kalkuliert sind und in einigen Fällen nur 10 bis 15 Minuten entsprechen. Sie sind damit nicht mit dem Zeitaufwand in einer Naturheilpraxis, bzw. meiner therapeutischen Praxis vergleichbar.
Lassen Sie sich also nicht irritieren, wenn Ihr Kostenträger eine Rechnung mit einer fehlenden „medizinischen Notwendigkeit“ oder angeblich zu hohen Behandlungskosten beanstandet und mit diesen Argumenten die Leistung verweigert. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an mich. Bedenken Sie bitte, dass es durchaus vorkommen kann, dass Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder einer speziellen Behandlungsmethode in meiner Praxis zumindest einen Teil der Behandlungskosten, wenn nicht sogar die kompletten Kosten selbst tragen müssen.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen sie ihn bitte frühzeitig ab, spätestens jedoch 24 Std. vorher, da er Ihnen ansonsten in Rechnung gestellt wird.

© Marleen Koch - Praxis für Physio- und Schmerztherapie